Consul eum domum redire conficta aliqua probabili cur afuisset causa iussit: cum se muros subisse cerneret intentosque praedones ad tuenda moenia esse, tum uti cum suae factionis hominibus meminisset arcem occupare.
von philip.952 am 21.09.2022
Der Konsul befahl ihm, nach Hause zurückzukehren, nachdem er einen plausiblen Grund für seine Abwesenheit erdichtet hatte: Wenn er sich den Mauern näherte und die Wachen darauf bedacht waren, die Befestigungen zu verteidigen, sollte er sich daran erinnern, mit den Männern seiner Partei die Zitadelle zu besetzen.
von theodor.w am 16.05.2016
Der Konsul befahl ihm, nach Hause zu gehen, nachdem er eine glaubwürdige Ausrede für seine Abwesenheit erfunden hatte. Als er sah, dass er die Mauern erreicht hatte und die Wachen mit der Verteidigung der Befestigungen beschäftigt waren, sollte er sich daran erinnern, mit seinen Gefolgsleuten die Zitadelle einzunehmen.