Nam utrum e re publica sit necne id quod ad uos fertur, uestra existimatio est qui in suffragium ituri estis.
von flora.x am 12.10.2013
Es liegt an Ihnen, die Sie kurz vor der Abstimmung stehen, zu entscheiden, ob dieser Vorschlag im öffentlichen Interesse ist oder nicht.
von jadon.972 am 10.12.2018
Ob das, was euch vorgelegt wird, dem Wohle der Republik dient oder nicht, das ist eure Beurteilung, die ihr im Begriff seid, zur Abstimmung zu schreiten.