Q· fabio buteoni et q· minucio, quibus hispaniae prouinciae euenerant, consules legiones singulas ex quattuor ab se scriptis quas uideretur ut darent decretum est et socium ac latini nominis quaterna milia peditum, trecenos equites; iique primo quoque tempore in prouincias ire iussi.
von lenny.9913 am 10.04.2023
Den Konsuln wurde befohlen, Quintus Fabius Buteo und Quintus Minucius, denen die spanischen Provinzen zugeteilt worden waren, je eine Legion aus den vier von ihnen ausgehobenen Legionen zu geben, welche sie für am besten hielten. Jedem sollten auch 4.000 Infanteristen und 300 Reiter von den Verbündeten und lateinischen Gemeinschaften zugeteilt werden. Sie erhielten den Befehl, so schnell wie möglich in ihre Provinzen aufzubrechen.
von muhammad.b am 12.07.2016
An Quintus Fabius Buteo und Quintus Minucius, denen die hispanischen Provinzen zugefallen waren, wurde beschlossen, dass die Konsuln jeweils eine Legion aus den vier von ihnen ausgehobenen Legionen geben sollten, welche ihnen am geeignetsten erschien, sowie jeweils viertausend Infanteristen und dreihundert Reiter von den Verbündeten und jenen lateinischen Namens; und ihnen wurde befohlen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in ihre Provinzen zu ziehen.