His litteris recitatis decreuerunt ut c· aurelius consul exercitum, cui in etruriam ad conueniendum diem edixerat, arimini eadem die adesse iuberet et aut ipse, si per commodum rei publicae posset, ad opprimendum gallicum tumultum proficisceretur aut q· minucio praetori scriberet ut, cum ad eum legiones ex etruria uenissent, missis in uicem earum quinque milibus sociorum quae interim etruriae praesidio essent, proficisceretur ipse ad coloniam liberandam obsidione.
von konrad8884 am 16.02.2023
Nachdem diese Schreiben verlesen worden waren, beschlossen sie, dass Gaius Aurelius, der Konsul, dem Heer, für das er einen Versammlungstag in Etrurien festgelegt hatte, befehlen sollte, am selben Tag in Ariminum anwesend zu sein, und dass er entweder selbst, sofern es dem Wohl der Republik dienlich wäre, aufbrechen sollte, um den gallischen Tumult niederzuschlagen, oder an Quintus Minucius, den Prätor, schreiben sollte, dass dieser, sobald die Legionen aus Etrurien zu ihm gekommen wären, im Austausch fünftausend Verbündete entsenden solle, die zunächst als Schutz für Etrurien dienen würden, und er selbst solle dann aufbrechen, um die Kolonie von der Belagerung zu befreien.
von raphael.v am 24.02.2019
Nachdem diese Briefe verlesen worden waren, trafen sie folgende Entscheidung: Konsul Gaius Aurelius sollte das Heer, das er in Etrurien zu versammeln befohlen hatte, am selben Tag nach Ariminum umdirigieren. Dann sollte er, falls es ohne Beeinträchtigung der Staatsinteressen möglich war, persönlich gegen den gallischen Aufstand vorgehen. Wenn dies nicht möglich war, sollte er Prätor Quintus Minucius anweisen, auf die Legionen aus Etrurien zu warten, sie durch 5.000 verbündete Truppen zu ersetzen, um Etrurien in der Zwischenzeit zu verteidigen, und dann aufzubrechen, um die Belagerung der Kolonie aufzuheben.