Additum decreto: si quis quid postea quod ad notam ignominiamque philippi pertineret ferret, id omne populum atheniensem iussurum; si quis contra ignominiam proue honore eius dixisset fecissetue, qui occidisset eum iure caesurum.
von marco.8813 am 04.09.2013
Dem Dekret hinzugefügt: Wenn jemand danach etwas vorbringen sollte, das sich auf die Schande und Schmach des Philippus bezieht, soll das gesamte Volk der Athener anordnen; wenn jemand etwas gegen seine Schande oder zu seiner Ehre gesprochen oder getan hätte, würde derjenige, der ihn tötet, dies rechtmäßig tun.
von helen916 am 25.01.2014
Folgendes wurde dem Erlass hinzugefügt: Wenn jemand später etwas vorschlagen sollte, das darauf abzielt, Philipp zu entehren oder zu beschämen, würde das athenische Volk dies vollständig gutheißen; wenn jemand gegen seine Schande oder zu seinen Ehren sprechen oder handeln sollte, könnte er mit rechtlicher Rechtfertigung getötet werden.