Hoc facto senatus consulto, cum tribunis plebis actum est aut compararent inter se aut sorte legerent qui duo cum praetore ac legatis irent: ad collegium pontificum relatum de expiandis quae locris in templo proserpinae tacta ac uiolata elataque inde essent.
von mohammed.867 am 15.12.2014
Nachdem dieser Beschluss vom Senat gefasst worden war, wurden Verhandlungen mit den Volkstribunen geführt, um entweder unter sich zu entscheiden oder durch Losziehen zwei ihrer Mitglieder auszuwählen, die den Prätor und seine Delegierten begleiten sollten. Die Angelegenheit der Wiedergutmachung für die Gegenstände, die im Tempel der Proserpina in Locri berührt, entweiht und gestohlen worden waren, wurde dem Kollegium der Hochpriester vorgelegt.
von christof.k am 19.04.2015
Nach diesem Senatsbeschluss wurde mit den Volkstribunen verhandelt, dass sie entweder unter sich eine Vereinbarung treffen oder per Los bestimmen sollten, welche zwei Personen mit dem Prätor und den Legaten gehen würden: An das Kollegium der Pontifices wurde die Frage der Sühnung dessen verwiesen, was in Locri im Tempel der Proserpina berührt, verletzt und von dort weggenommen worden war.