Uicit sententia lenior ut unde culpa orta esset ibi poena consisteret: ad multitudinem castigationem satis esse.
von ronja.964 am 26.09.2013
Es setzte sich die mildere Meinung durch, dass dort, wo die Schuld entstanden war, auch die Strafe verbleiben sollte: Für die Menge war die Bestrafung ausreichend.
von franziska967 am 24.09.2019
Die mildere Ansicht setzte sich durch: Die Strafe sollte sich auf diejenigen beschränken, die tatsächlich schuldig waren, da die Disziplinierung der Massen als ausreichend angesehen wurde.