Q· fabio maximo quintum q· fuluio flacco quartum consulibus, idibus martiis, quo die magistratum inierunt, italia ambobus prouincia decreta, regionibus tamen partitum imperium: fabius ad tarentum, fuluius in lucanis ac bruttiis rem gereret.
von lilja.f am 08.11.2014
Als Quintus Fabius Maximus zum fünften und Quintus Fulvius Flaccus zum vierten Mal Konsuln waren, an den Iden des März, an dem Tag, an dem sie ihr Amt antraten, wurde Italien beiden als Provinz zugewiesen, wobei die Amtsgewalt dennoch nach Regionen aufgeteilt wurde: Fabius sollte die Angelegenheiten in Tarent, Fulvius in Lukanien und bei den Bruttiern führen.
von klara.978 am 10.03.2018
Als Quintus Fabius Maximus (in seiner fünften Amtszeit) und Quintus Fulvius Flaccus (in seiner vierten Amtszeit) Konsuln waren, am 15. März, an dem Tag, an dem sie ihr Amt antraten, wurde ihnen beiden Italien als Befehlsbereich zugewiesen. Ihr Befehlsgewalt wurde jedoch nach Regionen aufgeteilt: Fabius sollte in der Gegend von Tarent operieren, während Fulvius Operationen in Lukanien und im Bruttischen Gebiet durchführen würde.