M· marcellus cum idibus martiis consulatum inisset, senatum eo die moris modo causa habuit professus nihil se absente collega neque de re publica neque de prouinciis acturum: scire se frequentes siculos prope urbem in uillis obtrectatorum suorum esse; quibus tantum abesse ut per se non liceat palam romae crimina edita ficta ab inimicis uolgare, ut ni simularent aliquem sibi timorem absente collega dicendi de consule esse, ipse eis extemplo daturus senatum fuerit.
von tom.g am 28.07.2017
Als Marcus Marcellus am 15. März sein Konsulat antrat, berief er an diesem Tag lediglich der Form halber eine Senatssitzung ein. Er erklärte, dass er in Abwesenheit seines Amtskollegen weder Staatsangelegenheiten noch Provinzfragen behandeln werde. Er erwähnte, dass ihm bekannt sei, dass viele Sizilianer in den Villen seiner Kritiker in der Nähe der Stadt verweilten. Er stellte klar, dass er sie keineswegs daran hindere, die von seinen Feinden veröffentlichten und erfundenen Anschuldigungen öffentlich zu verbreiten. Tatsächlich hätte er ihnen sofort eine Anhörung im Senat gewährt, wenn sie nicht vorgäben, Angst zu haben, in Abwesenheit seines Amtskollegen gegen einen Konsul zu sprechen.
von niklas.q am 29.08.2015
Marcus Marcellus betrat am Ides des März das Konsulat und hielt an diesem Tag den Senat nur der Sitte halber ab, wobei er erklärte, dass er in Abwesenheit seines Kollegen weder über die Republik noch über die Provinzen etwas unternehmen werde. Er wisse, dass zahlreiche Sikeler in den Villen seiner Widersacher nahe der Stadt seien; von denen es so weit entfernt war, dass ihnen durch seine Handlung nicht erlaubt würde, öffentlich Anklagen zu verbreiten, die von Feinden in Rom fabriziert worden waren, dass er ihnen, wenn sie nicht vorgäben, eine gewisse Scheu zu haben, in Abwesenheit seines Kollegen über einen Konsul zu sprechen, sofort eine Senatssitzung gewährt hätte.