Nobilitas rem publicam deseruerat, neque in senatum cogi poterant; in magistratu erat qui non sibi honorem adiecisset, sed indignitate sua uim ac ius magistratui quem gerebat dempsisset.
von jaimy.a am 24.02.2023
Der Adel hatte den Staat verlassen, und sie konnten nicht gezwungen werden, im Senat zu erscheinen. Der Amtsinhaber hatte sich keine Ehre erworben, sondern stattdessen durch seine eigene Unwürdigkeit die Macht und Autorität seiner Position entzogen.
von mattis946 am 14.10.2018
Der Adel hatte die Republik verlassen, und sie konnten nicht in den Senat gezwungen werden; im Staatsamt befand sich derjenige, der sich keine Ehre hinzugefügt hatte, sondern durch seine Unwürdigkeit die Macht und Autorität des Staatsamtes, das er führte, untergraben hatte.