Cum haud ferme discreparet, quin quae ubique regum fuissent romanorum essent, siculis cetera cum libertate ac legibus suis seruarentur, euocatis ad conloquium iis quibus ab epicyde creditae res erant, missos se simul ad marcellum, simul ad eos ab exercitu siculorum aiunt, ut una omnium qui obsiderentur quique extra obsidionem fuissent fortuna esset neue alteri proprie sibi paciscerentur quicquam.
von frederik849 am 19.04.2016
Da es kaum umstritten war, dass alles, was überall Königen gehört hatte, römisches Eigentum sein sollte, während andere Dinge für die Sikelier mit ihrer Freiheit und ihren Gesetzen bewahrt werden sollten, sagen sie, nachdem sie diejenigen, denen Epicydes Dinge anvertraut hatte, zu einem Gespräch herbeigerufen hatten, dass sie gleichzeitig zu Marcellus und zu denjenigen aus der Armee der Sikelier gesandt wurden, damit es ein gemeinsames Schicksal aller gebe, die belagert wurden und die außerhalb der Belagerung waren, und damit keine Partei separat für sich selbst verhandeln könne.
von alessia.a am 16.09.2015
Da es weitgehend Einverständnis gab, dass alle ehemaligen königlichen Besitztümer Rom gehören sollten, während die Sizilianer alles andere zusammen mit ihrer Freiheit und ihren Gesetzen behalten würden, riefen sie eine Verhandlung mit den Vertretern von Epicydes ein. Sie erklärten, dass sie sowohl zu Marcellus als auch zur sizilianischen Armee entsandt worden seien seien, mit dem Ziel, dass alle - sowohl die Belagerten als auch die außerhalb Belagerten - dasselbe Schicksal teilen sollten und keine Seite separate Vereinbarungen für sich selbst treffen würde.