Si parum publicis foederibus ruptis dirempta simul et priuata iura esse putet, badium campanum t· quinctio crispino romano palam duobus exercitibus audientibus renuntiare hospitium.
von johann865 am 05.11.2024
Wenn er zu wenig bedenkt, dass mit gebrochenen öffentlichen Verträgen gleichzeitig auch private Rechte zerrissen worden sind, so widerruft Badius Campanus die Gastfreundschaft gegenüber Titus Quinctius Crispinus Romanus, öffentlich, während zwei Heere zuhören.
von hanna.y am 01.03.2018
Falls er glaubt, dass die Verletzung öffentlicher Verträge die privaten Bindungen nicht hinreichend aufgelöst hat, widerruft Badius aus Kampanien öffentlich vor beiden Heeren seine Gastfreundschaft mit Titus Quinctius Crispinus aus Rom.