Nihil sibi cum eo consociatum, nihil foederatum, hosti cum hoste, cuius patriam ac penates publicos priuatosque oppugnatum uenisset.
von finya.g am 08.07.2023
Er hatte keinerlei Verbindung oder Verbündung mit jemandem, der nichts weiter als ein Feind war, einer, der gekommen war, um seine Heimat und sowohl öffentliche als auch private Heiligtümer anzugreifen.
von kristine.l am 21.03.2020
Nichts war mit ihm verbunden, nicths verbündet, Feind mit Feind, dessen Heimatland und öffentliche und private Hausheiligtümer er gekommen war anzugreifen.