Magistratus id a domo, publicis priuatisque penatibus, latinis feriis actis, sacrificio in monte perfecto, uotis rite in capitolio nuncupatis, secum ferre; nec priuatum auspicia sequi nec sine auspiciis profectum in externo ea solo noua atque integra concipere posse.
von kimberley.x am 12.06.2015
Ein Magistrat trägt diese Autorität von seinem Haus und von öffentlichen und privaten Hausgöttern, nach der Feier des lateinischen Festes, nach Vollendung des Opfers auf dem Berg und nach ordnungsgemäßer Verkündung seiner Gelübde auf dem Kapitol. Ein Privatbürger kann die Auspizien nicht durchführen, und derjenige, der ohne Auspizien aufgebrochen ist, kann auf fremdem Gebiet keine neuen erlangen.
von sheyenne.9996 am 04.06.2021
Der Magistrat trägt dies von zu Hause mit, von öffentlichen und privaten Penaten, nachdem die lateinischen Festtage begangen, das Opfer auf dem Berg vollendet und die Gelübde ordnungsgemäß auf dem Kapitol verkündet worden sind; weder kann ein Privatmann den Auspizien folgen, noch kann derjenige, der ohne Auspizien aufgebrochen ist, neue und unberührte auf fremdem Boden hervorbringen.