Ad haec a consulibus rescriptum sine detrimento rei publicae abscedi non posse ab hoste; itaque per interregem comitia habenda esse potius quam consul alter a bello auocaretur.
von roman.w am 22.02.2014
Die Konsuln antworteten, dass sie sich nicht ohne Gefährdung des Staates vom Feind zurückziehen könnten; daher wäre es besser, die Wahlen durch einen Zwischenverwalter abzuhalten, als einen der Konsuln vom Krieg abzuberufen.
von sarah.973 am 28.02.2021
Hierzu wurde von den Konsuln zurückgeschrieben, dass ohne Schaden für die Republik ein Rückzug vom Feind nicht möglich sei; daher müssten die Wahlen durch einen Interrex abgehalten werden, anstatt dass ein Konsul vom Krieg abgezogen würde.