Angulus muri erat in planiorem patentioremque quam cetera circa vallem vergens; adversus eum vineas agere instituit per quas aries moenibus admoveri posset.
von enno828 am 26.03.2023
Es gab einen Mauerabschnitt, der sich zu einem Tal hinabsenkte, das flacher und offener war als die umliegende Gegend; er beschloss, Belagerungsschutze gegen diese Stelle zu positionieren, damit ein Rammbalken an die Mauern herangeführt werden konnte.
von jaydon.9927 am 05.06.2016
Eine Ecke der Mauer neigte sich zu einem ebeneren und offeneren Tal als die umliegenden Bereiche; gegen diese begann er Belagerungsschutzbauten zu errichten, durch die ein Rammbalken gegen die Mauern vorgeschoben werden konnte.