Ego tamen, quando neque de noxa nostra neque de poena rettulistis, omissa defensione, quae non difficillima esset apud haud ignaros fortunarum humanarum necessitatiumque, sententiam de eo de quo rettulistis paucis peragam; quae sententia testis erit mihine an legionibus vestris pepercerim, cum me seu turpi seu necessaria sponsione obstrinxi; qua tamen, quando iniussu populi facta est, non tenetur populus romanus, nec quicquam ex ea praeterquam corpora nostra debentur samnitibus.
von ilay.p am 07.03.2023
Indessen, da Sie weder unsere Schuld noch unsere Strafe angesprochen haben, werde ich auf jede Verteidigung verzichten - die bei Menschen, die menschliche Umstände und Notwendigkeiten verstehen, durchaus nicht schwierig wäre - und kurz meine Meinung zu dem von Ihnen Angefragten darlegen. Diese Meinung wird zeigen, ob ich versuchte, mich selbst oder Ihre Legionen zu retten, als ich mich auf eine schändliche oder notwendige Übereinkunft einließ. Da jedoch diese Übereinkunft ohne Zustimmung des Volkes geschlossen wurde, ist das römische Volk nicht daran gebunden, und die Samniter können daraus nichts fordern außer unsere eigenen Personen.
von sarah.g am 08.02.2021
Ich jedoch, da ihr weder über unsere Schuld noch über die Strafe berichtet habt, und die Verteidigung ausgelassen habt, die vor jenen, die mit menschlichen Schicksalen und Notwendigkeiten nicht unbekannt sind, nicht am schwierigsten wäre, werde meine Meinung zu dem, worüber ihr berichtet habt, in wenigen Worten vervollständigen; diese Meinung wird Zeuge sein, ob ich mir selbst oder euren Legionen geschont habe, als ich mich durch eine schändliche oder notwendige Verpflichtung band; durch welche jedoch, da sie ohne Anordnung des Volkes geschah, das römische Volk nicht gebunden ist, und den Samnitern nichts geschuldet wird außer unseren Körpern.