Itaque ex auctoritate senatus latum ad populum est ne quis templum aramue iniussu senatus aut tribunorum plebei partis maioris dedicaret.
von marlene.o am 18.04.2018
Daher wurde auf Anweisung des Senats dem Volk vorgetragen, dass niemand einen Tempel oder Altar ohne Anordnung des Senats oder der Mehrheit der Volkstribunen weihen dürfe.
von tony828 am 22.11.2015
Daher wurde auf Anweisung des Senats ein Gesetz dem Volk vorgelegt, das besagte, dass niemand einen Tempel oder Altar ohne Zustimmung des Senats oder einer Mehrheit der Volkstribunen weihen durfte.