Res hostium in praeda captas, quae belli iure nostrae videbantur, remisimus; auctores belli, quia vivos non potuimus, perfunctos iam fato dedidimus; bona eorum, ne quid ex contagione noxae remaneret penes nos, romam portavimus.
von emilio.838 am 18.10.2017
Die in der Beute gefangenen Besitztümer des Feindes, die uns kraft Kriegsrechts zu gehören schienen, haben wir zurückgesandt; die Anstifter des Krieges, da wir sie nicht lebend ergreifen konnten, nachdem sie ihr Schicksal vollendet hatten, haben wir übergeben; ihre Güter, damit nichts von der Ansteckung der Schuld bei uns verbleibe, haben wir nach Rom getragen.
von casper.w am 03.04.2023
Wir haben die in der Beute gefangenen Besitztümer der Feinde, die nach Kriegsrecht uns rechtmäßig erschienen, zurückgegeben; die Anstifter des Krieges, da wir sie nicht lebend fangen konnten, haben wir als bereits Verstorbene ausgeliefert; ihre Güter haben wir nach Rom transportiert, damit keine Spur ihrer Schuld bei uns verbleibe.