Cum philippus nihil morari diceret quo minus reciperent, disceptatio inter imperatorem romanum et aetolos orta est de thebis; nam eas populi romani iure belli factas esse quinctius dicebat, quod integris rebus exercitu ab se admoto uocati in amicitiam, cum potestas libera desciscendi ab rege esset, regiam societatem romanae praeposuissent; phaeneas et pro societate belli quae ante bellum habuissent restitui aetolis aequum censebat et ita in foedere primo cautum esse ut belli praeda rerum quae ferri agique possent romanos, ager urbesque captae aetolos sequerentur.
von mathias.8833 am 22.07.2013
Als Philipp sagte, er werde ihre Rückgewinnung von Besitztümern nicht verzögern, entstand ein Streit zwischen dem römischen Befehlshaber und den Ätolern über Theben. Quinctius behauptete, die Stadt gehöre Rom kraft Kriegsrechts, da sie, als noch alles stabil war und er sein Heer herangeführt hatte, Freundschaft angeboten bekommen und die Freiheit gehabt hätten, sich vom König zu lösen, aber stattdessen die Bündnisseite des Königs gewählt hätten. Phaeneas argumentierte, dass die Ätoler das zurückbekommen sollten, was sie vor dem Krieg besessen hatten, aufgrund ihrer Kriegsallianz, und verwies darauf, dass der ursprüngliche Vertrag festgelegt hatte, dass die Römer bewegliche Kriegsbeute erhalten würden, während eroberte Länder und Städte den Ätolern zufallen sollten.
von mark.s am 14.12.2020
Als Philippus sagte, er werde in keiner Weise zögern, damit sie [ihre Besitztümer] zurückerlangen könnten, entstand ein Streit zwischen dem römischen Befehlshaber und den Ätolern über Thebae; denn Quinctius behauptete, diese seien durch Kriegsrecht Eigentum des römischen Volkes geworden, weil sie, als die Angelegenheiten noch unentschieden waren und sein Heer sich genähert hatte, zur Freundschaft aufgerufen, mit freier Möglichkeit, sich vom König zu lösen, die königliche Verbündung der römischen vorgezogen hätten; Phaeneas hingegen hielt es für billig, den Ätolern zurückzugeben, was sie vor dem Krieg aufgrund ihrer Kriegsallianz besessen hatten, und so war im ersten Vertrag festgelegt worden, dass die Kriegsbeute von Dingen, die getragen und getrieben werden konnten, den Römern gehören sollte, erobertes Land und Städte aber den Ätolern folgen sollten.