An collegam subrogabis, quem ne in demortui quidem locum subrogari fas est?
von annabell.o am 22.04.2018
Willst du einen Kollegen zum Stellvertreter ernennen, den man nicht einmal rechtmäßig an die Stelle eines Verstorbenen setzen dürfte?
von ronia912 am 11.07.2018
Willst du wirklich einen Ersatzkollegen ernennen, wo es nicht einmal rechtmäßig wäre, jemanden zum Ersatz für einen Verstorbenen zu ernennen?