Et duo imperia eo anno dari coepta per populum, utraque pertinentia ad rem militarem: unum, ut tribuni militum seni deni in quattuor legiones a populo crearentur, quae antea perquam paucis suffragio populi relictis locis dictatorum et consulum ferme fuerant beneficia, tulere eam rogationem tribuni plebei l· atilius c· marcius,: alterum, ut duumviros navales classis ornandae reficiendaeque causa idem populus iuberet; lator huius plebi sciti fuit m· decius tribunus plebis.
von margarete944 am 17.07.2013
In jenem Jahr wurden dem Volk zwei neue Befugnisse gewährt, beide bezogen auf militärische Angelegenheiten. Zunächst erhielten sie das Recht, sechzehn Militärtribunen für vier Legionen zu wählen - Positionen, die zuvor fast ausschließlich von Diktatoren und Konsuln besetzt wurden, mit sehr wenigen Plätzen, die der öffentlichen Abstimmung überlassen blieben. Dieser Vorschlag wurde von den Volkstribunen Lucius Atilius und Gaius Marcius eingebracht. Zweitens wurde ihnen die Befugnis erteilt, zwei Marinekommissare zur Wartung und Reparatur der Flotte zu ernennen. Dieses Gesetz wurde von Marcus Decius, einem Volkstribun, vorgeschlagen.
von liya.k am 22.05.2014
Und in jenem Jahr begannen zwei Befugnisse durch das Volk gegeben zu werden, beide die militärischen Angelegenheiten betreffend: die eine, dass sechzehn Militärtribunen für vier Legionen vom Volk gewählt werden sollten, welche Positionen zuvor, mit sehr wenigen Plätzen, die der Abstimmung des Volkes überlassen waren, fast immer die Gunstbeweise der Diktatoren und Konsuln gewesen waren - die Volkstribunen L. Atilius und C. Marcius brachten diesen Vorschlag ein: die andere, dass Seezweimänner zum Ausrüsten und Reparieren der Flotte vom selben Volk angeordnet werden sollten; der Einbringer dieses Volksbeschlusses war M. Decius, Volkstribun.