Et duo imperia eo anno dari coepta per populum, utraque pertinentia ad rem militarem: unum, ut tribuni militum seni deni in quattuor legiones a populo crearentur, quae antea perquam paucis suffragio populi relictis locis dictatorum et consulum ferme fuerant beneficia tulere eam rogationem tribuni plebei l.
von caspar945 am 21.12.2015
In jenem Jahr wurden dem Volk zwei neue Befugnisse gewährt, beide bezogen auf militärische Angelegenheiten. Die erste war, dass das Volk nun sechzehn Militärtribune wählen konnte, um vier Legionen zu befehligen. Zuvor waren fast alle diese Positionen von Diktatoren und Konsuln ernannt worden, mit sehr wenigen Plätzen, die zur öffentlichen Wahl standen. Die plebejischen Tribunen brachten diese Maßnahme auf den Weg.
von emilie.935 am 11.06.2017
Und in jenem Jahr begannen zwei Anordnungen durch das Volk gegeben zu werden, beide bezogen auf militärische Angelegenheiten: eine, dass sechzehn Militärtribune für vier Legionen vom Volk gewählt werden sollten, welche Positionen zuvor, mit sehr wenigen Plätzen, die dem Volksvotum überlassen waren, fast immer die Vergünstigungen der Diktatoren und Konsuln gewesen waren; die plebejischen Tribunen brachten diesen Vorschlag ein.