Itaque consules, qui eum annum secuti sunt, c· iunius bubulcus tertium et q· aemilius barbula iterum, initio anni questi apud populum deformatum ordinem prava lectione senatus, qua potiores aliquot lectis praeteriti essent, negaverunt eam lectionem se, quae sine recti pravique discrimine ad gratiam ac libidinem facta esset, observaturos et senatum extemplo citaverunt eo ordine qui ante censores ap· claudium et c· plautium fuerat.
von katharina.k am 12.03.2016
Daher erklärten die Konsuln, die jenem Jahr folgten, C. Iunius Bubulcus zum dritten Mal und Q. Aemilius Barbula zum zweiten Mal, zu Beginn des Jahres vor dem Volk über die verdorbene Ordnung durch unsachgemäße Auswahl des Senats geklagt, bei der mehrere würdigere Männer als die Ausgewählten übergangen worden waren, dass sie diese Auswahl, die ohne Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht gemäß Gunst und Belieben getroffen worden war, nicht beachten würden, und riefen sofort den Senat in jener Ordnung ein, die vor den Zensoren Ap. Claudius und C. Plautius bestanden hatte.
von selina.g am 09.04.2023
So begannen die Konsuln des nächsten Jahres, C. Junius Bubulcus (zum dritten Mal im Amt) und Q. Aemilius Barbula (zum zweiten Mal), ihre Amtszeit damit, dem Volk gegenüber zu protestieren, wie die Mitgliedschaft des Senats durch unsachgemäße Auswahl korrumpiert worden sei, wobei mehrere qualifiziertere Kandidaten übersehen worden waren. Sie verkündeten, dass sie diese Auswahl ablehnen würden, die willkürlich aufgrund von Günstlingswirtschaft statt aufgrund von Verdienst getroffen worden sei, und riefen den Senat unverzüglich in seiner vorherigen Zusammensetzung zurück, wie er vor den Zensoren Appius Claudius und C. Plautius bestanden hatte.