Itaque cum et comitiorum dies instaret et publilium imminentem hostium muris avocari ab spe capiendae in dies urbis haud e re publica esset, actum cum tribunis est ad populum ferrent ut, cum q· publilius philo consulatu abisset, pro consule rem gereret quoad debellatum cum graecis esset.
von tyler901 am 09.05.2016
Als der Wahltag näher rückte, wäre es nicht im öffentlichen Interesse gewesen, Publilius von seiner Position abzuziehen, wo er täglich Hoffnung hatte, die Stadt zu erobern und die Feindesmauern bedrohte. Daher wurde mit den Volkstribunen eine Vereinbarung getroffen, dem Volk vorzuschlagen, dass Publilius Philo nach Beendigung seiner Amtszeit als Konsul als Prokonsul weiterdienen sollte, bis der Krieg mit den Griechen beendet wäre.
von elian.k am 05.12.2019
Und so, als sowohl der Tag der Wahlen näher rückte und es nicht im Interesse des Staates war, dass Publilius, der an den Mauern der Feinde drängte, von der Hoffnung abgerufen würde, die Stadt Tag für Tag zu erobern, wurde mit den Tribunen vereinbart, dass sie dem Volk vorschlagen sollten, dass Q. Publilius Philo, nachdem er das Konsulat verlassen hatte, als Prokonsul die Angelegenheiten führen solle, bis der Krieg mit den Griechen beendet sei.