Eo munere delenita plebe nihil certatum est quo minus consularia comitia haberentur.
von justin.y am 09.04.2019
Mit dieser Gabe besänftigt, wurde nichts angefochten, was die Abhaltung der Konsularwahlen verhindert hätte.
von emely.s am 11.07.2021
Sobald das Volk durch diese Gabe besänftigt war, gab es keine Einwände gegen die Abhaltung der Konsularwahlen.