Dies dicta erat tribunis plebis biennii superioris a· verginio et q· pomponio, quos defendi patrum consensu ad fidem senatus pertinebat; neque enim eos aut vitae ullo crimine alio aut gesti magistratus quisquam arguebat praeterquam quod gratificantes patribus rogationi tribuniciae intercessissent.
von justin.919 am 03.11.2023
Es war ein Tag festgesetzt worden für die Volkstribunen der vorherigen zwei Jahre, von Verginius und Q. Pomponius, welche zu verteidigen gemäß dem Konsens der Väter zur Ehre des Senats gehörte; denn niemand klagte sie an weder wegen irgendeines Verbrechens in ihrem Leben noch wegen ihrer geführten Magistratur, außer dass sie, den Vätern gefällig, einem tribunizischen Gesetzentwurf widersprochen hatten.
von ilay.l am 20.12.2013
Die Volkstribunen der vergangenen zwei Jahre wurden von Verginius und Quintus Pomponius vor Gericht gestellt. Die Senatoren waren sich einstimmig einig, dass die Verteidigung dieser Tribunen eine Frage der Ehre des Senats sei, da niemand sie eines persönlichen Fehlverhaltens oder Amtsmissbrauchs beschuldigte - ihr einziges Vergehen war, dass sie einen Antrag eines Tribuns abgelehnt hatten, um den Patriziern zu gefallen.