Hoc si polluit nobilitatem istam vestram, quam plerique oriundi ex albanis et sabinis non genere nec sanguine sed per cooptationem in patres habetis, aut ab regibus lecti aut post reges exactos iussu populi, sinceram servare privatis consiliis non poteratis, nec ducendo ex plebe neque vestras filias sororesque ecnubere sinendo e patribus?
von luzie.s am 07.06.2015
Wenn dies eure Nobilität verunreinigt hat, die viele von euch, stammend aus Albani und Sabini, weder durch Geburt noch durch Blut, sondern durch Kooptation in die Patrizier habt - sei es, dass ihr von Königen gewählt wurdet oder nach der Vertreibung der Könige auf Anordnung des Volkes - dann konntet ihr sie nicht rein erhalten durch private Beratungen, weder durch das Heiraten aus der Plebejerschaft noch durch das Erlauben, dass eure Töchter und Schwestern aus den Patriziern heiraten.
von nele.n am 13.12.2022
Wenn dies eure edle Abstammung befleckte - die viele von euch, die aus albanischem und sabinischem Gebiet stammten, nicht durch Geburt oder Blut, sondern durch Ernennung in den Patrizierstand erworben hatten, entweder von Königen ausgewählt oder nach Beendigung der Monarchie durch Volkswahl - dann konntet ihr sie nicht rein erhalten durch eure eigenen Entscheidungen, weder durch die Heirat mit plebejischen Frauen noch durch das Zulassen, dass eure Töchter und Schwestern außerhalb des Patrizierstandes heirateten.