Iam et processerat pars maior anni et duae tabulae legum ad prioris anni decem tabulas erant adiectae, nec quicquam iam supererat, si eae quoque leges centuriatis comitiis perlatae essent, cur eo magistratu rei publicae opus esset.
von nika.863 am 20.01.2019
Bereits war der größte Teil des Jahres verstrichen und zwei Gesetzestafeln waren zu den zehn Tafeln des vorherigen Jahres hinzugefügt worden, und es blieb nichts mehr übrig, wenn diese Gesetze auch durch die Zenturienversammlung durchgebracht worden wären, warum man dieses Magistrat für die Republik noch benötigt hätte.
von andre845 am 02.02.2023
Ein Großteil des Jahres war bereits vergangen, und zwei neue Gesetze waren zu den zehn Tafeln des Vorjahres hinzugefügt worden. Wenn diese Gesetze auch von der Zenturienversammlung genehmigt würden, gäbe es keinen Grund mehr, warum dieses Amt für den Staat noch benötigt würde.