Is consulibus absentibus ratus locum tribuniciis actionibus datum, per aliquot dies patrum superbiam ad plebem criminatus, maxime in consulare imperium tamquam nimium nec tolerabile liberae civitati invehebatur: nomine enim tantum minus invidiosum, re ipsa prope atrocius quam regium esse; quippe duos pro uno dominos acceptos, immoderata, infinita potestate, qui soluti atque effrenati ipsi omnes metus legum omniaque supplicia verterent in plebem.
von joseph.a am 07.12.2015
Er, während die Konsuln abwesend waren, glaubte, dass eine Gelegenheit für tribunizische Handlungen gegeben sei, hatte über mehrere Tage den Stolz der Väter gegenüber dem Volk kritisiert und griff besonders die konsularische Macht an, als wäre sie zu groß und für einen freien Staat nicht erträglich: Denn dem Namen nach war sie weniger verhasst, in Wirklichkeit aber fast grausamer als die königliche Macht; tatsächlich waren zwei Herrscher anstelle von einem akzeptiert worden, mit maßloser, unbegrenzter Macht, die, selbst zügellos und ungezügelt, alle Gesetzesfurcht und alle Strafen gegen das Volk wandten.
von Martin am 01.08.2015
In Abwesenheit der Konsuln sah er eine Gelegenheit für tribunizische Aktionen. Über mehrere Tage prangerte er die Arroganz der Senatoren gegenüber dem einfachen Volk an, wobei er besonders die konsularische Macht als zu extrem und mit einer freien Gesellschaft unvereinbar kritisierte. Er argumentierte, dass diese Macht nur dem Namen nach weniger anstößig sei, in Wirklichkeit aber noch brutaler als königliche Autorität. Schließlich hätten sie nun zwei Herrscher statt einem, mit übermäßiger und unbegrenzter Macht, die, frei von jeglichen Beschränkungen, die gesamte Kraft des Gesetzes und der Bestrafung gegen das gemeine Volk richten könnten.