Is, cum volero nihil praeterquam de lege loqueretur, insectatione abstinens consulum, ipse incusationem appi familiaeque superbissimae ac crudelissimae in plebem romanam exorsus, cum a patribus non consulem, sed carnificem ad vexandam et lacerandam plebem creatum esse contenderet, rudis in militari homine lingua non suppetebat libertati animoque.
von zoe9816 am 25.04.2023
Er, als Volero von nichts anderem sprach als vom Gesetz, von der Verfolgung der Konsuln absehend, selbst eine Anklage gegen Appius und seine hochmütigste und grausamste Familie gegen die römische Plebs beginnend, als er behauptete, dass von den Patriziern nicht ein Konsul, sondern ein Folterknecht zur Quälung und Zerstörung der Plebs geschaffen worden sei, reichte seine ungeschulte Zunge bei einem Militärmann nicht aus für seine Freiheit und seinen Geist.
von mariella905 am 20.11.2022
Während Volero seine Rede auf rechtliche Angelegenheiten beschränkte und die Konsuln nicht direkt angriff, ging er selbst zur Anklage gegen Appius und seine Familie über und bezeichnete sie als äußerst arrogant und grausam gegenüber dem gemeinen Volk Roms. Er argumentierte, dass die Patrizier nicht einen Konsul, sondern einen Peiniger ernannt hätten, um das gemeine Volk zu quälen und zu foltern. Als Militärmann reichten jedoch seine ungeschulten Redefähigkeiten nicht aus, um seiner leidenschaftlichen Freiheitsliebe Ausdruck zu verleihen.