Et si tibi ignoto apud ignotos, apud barbaros, apud homines in extremis atque ultimis gentibus positos, nobile et inlustre apud omnis nomen civitatis tuae profuisset, ille, quisquis erat, quem tu in crucem rapiebas, qui tibi esset ignotus, cum civem se romanum esse diceret, apud te praetorem si non effugium ne moram quidem mortis mentione atque usurpatione civitatis adsequi potuit?
von henry.e am 11.12.2022
Wenn dir selbst, einem völlig Fremden, der noble und ruhmreiche Name deiner Staatsbürgerschaft unter Ausländern, Barbaren und Menschen in den entlegensten Winkeln der Welt Schutz geboten hätte, wie könntest du als Prätor diesem Mann, den du ans Kreuz schicktest, nicht einmal eine kurze Aufschubfrist gewähren? Obwohl du ihn nicht kanntest, behauptete er, ein römischer Bürger zu sein, doch sein Beharren auf den Rechten der Staatsbürgerschaft konnte ihm nicht einmal eine Verzögerung, geschweige denn Rettung seines Lebens, verschaffen.
von domenick.p am 16.03.2015
Und wenn dir, der du unbekannt unter Unbekannten, unter Barbaren, unter Menschen in den entlegensten und fernsten Nationen warst, der edle und ruhmreiche Name deines Staates von Nutzen gewesen wäre, hätte derjenige, wer auch immer er war, den du ans Kreuz schleiftest, der dir unbekannt war, als er behauptete, ein römischer Bürger zu sein, vor dir, dem Prätor, nicht einmal eine Verzögerung des Todes, geschweige denn eine Rettung, durch die Erwähnung und Geltendmachung seiner Bürgerschaft erlangen können?