Et nunc cuiquam credo esse dubium quin tu id commissurus non fueris, praesertim cum statuisses, ut ais, tibi causam esse dicendam, ut ille archipirata non potius securi feriretur quam, quod erat ante oculos positum, tuo periculo viveret!
von jasmine.h am 15.11.2015
Und nun glaube ich, dass niemand bezweifelt, dass du dies nicht getan hättest, besonders da du, wie du behauptest, entschieden hattest, den Fall zu vertreten, um zu verhindern, dass der Piratenführer hingerichtet wird, und ihn stattdessen auf deine eigene Gefahr hin am Leben zu erhalten, was die offensichtliche Alternative war.
von selina.929 am 26.02.2018
Und nun glaube ich, dass für niemanden ein Zweifel bestehen kann, dass du dies nicht hättest begehen wollen, besonders da du, wie du sagst, beschlossen hattest, dass dir die Sache vorgetragen werden müsse, damit jener Erzpirat nicht eher vom Beil getroffen würde, als dass er, was vor deinen Augen lag, zu deiner Gefahr leben könnte!