Apud me habitavit, mecum fuit; ego illum ad iudicium meum, quo facilius crimen inimicorum diluere possem, vivum atque incolumem reservavi.
von michael831 am 25.08.2014
Bei mir wohnte er, bei mir wra er; ich bewahrte ihn für mein Gerichtsverfahren auf, um die Anschuldigung meiner Feinde umso leichter zu widerlegen, lebendig und unversehrt.
von linus832 am 17.09.2019
Er lebte in meinem Haus und blieb bei mir; ich bewahrte ihn am Leben und in Sicherheit für meinen Prozess, damit ich die Anschuldigungen meiner Feinde umso leichter widerlegen konnte.