In has lautumias, si qui publice custodiendi sunt, etiam ex ceteris oppidis siciliae deduci imperantur.
von marvin.a am 25.04.2023
In diese Gefängnisse werden diejenigen, die öffentlich bewacht werden müssen, selbst aus anderen Städten Siziliens zu bringen angeordnet.
von dominic.e am 21.05.2015
Gefangene, die in staatlicher Verwahrung gehalten werden müssen, werden angeordnet, auch aus anderen sizilianischen Städten in diese Steinbrüche gebracht zu werden.