Civitatibus pro numero militum pecuniarum summas discribere, certum pretium, sescenos nummos, nautarum missionis constituere!
von jasmine.a am 13.11.2023
Den Städten gemäß der Anzahl der Soldaten Geldbeträge zuzuteilen, zu einem festgelegten Preis von sechshundert Sesterzen, zur Festlegung der Entlassung von Seeleuten.
von lenardt.c am 31.03.2016
Den Städten Geldbeiträge entsprechend der Anzahl ihrer Soldaten zuzuweisen und eine festgelegte Entlassungszahlung von 600 Sesterzen für Seeleute zu bestimmen.