Qui publicos agros arant, certum est quid e lege censoria debeant: cur his quicquam praeterea ex alio genere imperavisti?
von lennardt.868 am 19.11.2017
Diejenigen, die öffentliche Ländereien bearbeiten, es ist gewiss, was sie aufgrund des Zensorengesetzes schuldig sind: Warum hast du ihnen darüber hinaus etwas aus einer anderen Kategorie befohlen?
von liya.u am 14.12.2023
Die Leute, die öffentliches Land bewirtschaften, kennen offensichtlich ihre Verpflichtungen nach dem Zensorengesetz: Warum haben Sie ihnen darüber hinaus noch zusätzliche Forderungen anderer Art auferlegt?