Non obtundam diutius; etenim iam dudum vereor ne oratio mea aliena ab iudiciorum ratione et a cotidiana dicendi consuetudine esse videatur.
von Reuden am 15.12.2016
Ich will (euch) nicht länger belästigen; denn schon längst befürchte ich, dass meine Rede von der Art der Gerichte und der täglichen Gewohnheit des Sprechens entfernt zu sein scheint.
von aleksandra.829 am 23.11.2019
Ich will Sie nicht länger ermüden; denn wahrlich fürchte ich schon seit geraumer Zeit, dass meine Rede der Gerichtssprache und der täglichen Sprechweise fremd erscheinen möge.
von mohammed878 am 27.10.2022
Ich will nicht länger ausführlich sein; ich bin schon seit geraumer Zeit besorgt, dass meine Rede im Gerichtssaal fehl am Platz wirken und sich von der alltäglichen Sprechweise unterscheiden könnte.