Nam cum te compluribus confirmasses redditurum, posteaquam curidius pro testimonio dixit te sibi reddidisse, finem reddendi fecisti, quod intellexisti praeda te de manibus emissa testimonium tamen effugere non posse.
von cataleya908 am 04.11.2014
Denn nachdem du vielen bestätigt hattest, zurückzuzahlen, und Curidius in seiner Zeugenaussage erklärt hatte, dass du ihm zurückgezahlt hättest, machtest du ein Ende mit den Rückzahlungen, weil du verstanden hattest, dass du der Zeugenaussage nicht entkommen könntest, selbst nachedm du den Gewinn aus deinen Händen entlassen hattest.
von emma937 am 08.10.2016
Du hattest vielen Menschen versprochen, ihnen das Geld zurückzuzahlen, aber nachdem Curidius bezeugt hatte, dass du ihm bereits gezahlt hättest, hörtest du auf, weitere Zahlungen zu leisten, weil du erkannt hattest, dass du selbst nach Freigabe des Geldes einer Zeugenaussage nicht entgehen konntest.