Ostendi iam illud initio, non existimandum magno vendidisse eum qui verbo decumas vendiderit, re et condicione et lege et edicto et licentia decumanorum decumas aratoribus nullas reliquas fecerit.
von lilly.e am 29.03.2023
Ich habe bereits von Anfang an gezeigt, dass man nicht davon ausgehen sollte, jemand habe einen guten Preis erzielt, nur weil er die Zehnten offiziell verkauft hat, wenn in Wirklichkeit durch verschiedene Bedingungen, Gesetze, Edikte und die freie Hand der Steuereintreiber den Landwirten gar keine Zehnten übrig geblieben sind.
von emelie.9871 am 26.09.2023
Ich habe bereits zu Beginn dargelegt, dass nicht gedacht werden darf, er habe zu einem hohen Preis verkauft, wer dem Wort nach die Zehnten verkaufte, sondern tatsächlich und durch Bedingung und Gesetz und Erlass und Erlaubnis der Decumani den Landwirten keine Zehnten übrig ließ.