Potius enim te damnato ceteris angustior locus improbitatis defendendae relinquetur, quam te absoluto alii quod audacissime fecerunt recte fecisse existimentur.
von thomas8916 am 03.06.2019
Wenn du für schuldig befunden wirst, wird dies anderen weniger Raum geben, ihr Fehlverhalten zu rechtfertigen; wenn du jedoch freigesprochen wirst, könnten andere meinen, dass ihr dreistes Handeln gerechtfertigt war.
von joel.h am 25.07.2014
Denn wenn du verurteilt wirst, bleibt anderen ein engerer Raum, um Bosheit zu verteidigen, als wenn du freigesprochen wirst und andere als rechtmäßig betrachtet werden könnten, was sie am kühnsten getan haben.