Etenim haec aestimatio nata est initio, iudices, non ex praetorum aut consulum, sed ex civitatum et aratorum commodo.
von shayenne.z am 06.03.2023
Denn diese Bewertung entstand anfänglich, Richter, nicht aus den Prätorenämtern oder Konsulaten, sondern aus dem Nutzen der Städte und Landwirte.
von liv.823 am 13.10.2017
Fürwahr, Richter, dieses Bewertungssystem entstand ursprünglich nicht aus den Entscheidungen der Prätoren oder Konsuln, sondern aus dem Nutzen für die Städte und Bauern.