Nam cum ex senatus consulto et ex legibus frumentum in cellam ei sumere liceret idque frumentum senatus ita aestimasset, quaternis hs tritici modium, binis hordei, iste numero ad summam tritici adiecto tritici modios singulos cum aratoribus denariis ternis aestimavit.
von finia.k am 06.09.2014
Als durch Senatsbeschluss und Gesetze ihm erlaubt war, Getreide für seinen Bedarf zu entnehmen, und der Senat dieses Getreide wie folgt bewertet hatte: vier Sesterzen pro Modius Weizen, zwei für Gerste, bewertete er selbst, nachdem er die Zahl zur Weizensumme hinzugefügt hatte, einzelne Modii Weizen mit den Landwirten zu drei Denaren.
von alice.9836 am 20.08.2022
Obwohl er gemäß dem Senatsbeschluss und den Gesetzen berechtigt war, eine Getreidebeihilfe zu erhalten, und während der Senat offizielle Preise von vier Sesterzen für Weizen und zwei für Gerste pro Einheit festgelegt hatte, entschied er sich dafür, den Landwirten drei Denare für jede Weizeneinheit in Rechnung zu stellen und diesen Betrag zur Gesamtweizenanforderung hinzuzufügen.