Omnes qui alterum, iudices, nullis impulsi inimicitiis, nulla privatim laesi iniuria, nullo praemio adducti in iudicium rei publicae causa vocant providere debent non solum quid oneris in praesentia tollant, sed quantum in omnem vitam negoti suscipere conentur.
von luise8838 am 03.08.2013
Alle, die jemanden aus Gründen des öffentlichen Wohls vor Gericht bringen, Richter, ohne von persönlichem Hass getrieben, ohne einen privaten Schaden erlitten zu haben und ohne von einer Belohnung verführt zu werden, müssen nicht nur die unmittelbare Last bedenken, die sie auf sich nehmen, sondern auch, wie viel Verantwortung sie für den Rest ihres Lebens zu tragen versuchen.
von juna.h am 19.04.2015
Alle, die einen anderen, o Richter, ohne von Feindschaften getrieben, ohne durch persönliches Unrecht verletzt, ohne durch Belohnung veranlasst, um der Republik willen vor Gericht bringen, sollten nicht nur bedenken, welche Last sie gegenwärtig auf sich laden, sondern auch, wie viel Geschäft sie für ihr ganzes Leben zu unternehmen versuchen.