Sciebam enim hanc magistrorum qui tabulas haberent consuetudinem esse, ut, cum tabulas novo magistro traderent, exempla litterarum ipsi habere non nollent.
von john.h am 07.10.2024
Ich wusste, dass es unter Magistraten, die Aufzeichnungen führten, Brauch war, dass sie, wenn sie die Akten an einen neuen Magistraten übergaben, nicht abgeneigt waren, selbst Kopien der Dokumente zu behalten.
von aliya.r am 30.11.2019
Es war üblich, dass Beamte, die für Unterlagen verantwortlich waren, bei der Übergabe an ihren Nachfolger Kopien der Dokumente für sich selbst aufbewahrten.