Si istas litteras non decreto decumanorum magistri removissent, tantum possem in te dicere quantum in litteris invenissem: nunc decreto isto facto litterisque remotis tantum mihi licet dicere quantum possum, tantum iudici suspicari quantum velit.
von viktoria.9889 am 30.07.2023
Wenn die Vorsteher der Zollpächter jene Briefe nicht per Dekret entfernt hätten, könnte ich gegen dich so viel sagen, wie ich in den Briefen gefunden hätte: Nun aber, da dieses Dekret erlassen und die Briefe entfernt wurden, ist es mir erlaubt, so viel zu sagen, wie ich vermag, und dem Richter, so viel zu vermuten, wie er möchte.
von leonhardt.y am 23.03.2019
Wenn die Steuerbehörden diese Dokumente nicht durch ihren Erlass entfernt hätten, könnte ich Beweise gegen Sie anhand dessen vorbringen, was darin geschrieben stand. Aber nun, da sie diesen Erlass herausgegeben und die Dokumente entfernt haben, kann ich nur das sagen, was ich zu sagen imstande bin, und der Richter ist frei, welche Schlüsse auch immer er ziehen möchte.