Si tibi magistratum abrogasset, minore ignominia te adfecisset quam cum ea quae in magistratu gessisti sustulit atque inrita iussit esse.
von marlene.m am 12.10.2024
Hätte er dir dein Amt entzogen, hätte er dich mit geringerer Schande getroffen, als wenn er die Dinge, die du in deinem Amt ausgeführt hast, aufhob und für ungültig erklärte.
von ariana.916 am 19.08.2022
Es wäre weniger schändlich gewesen, wenn er dir einfach dein Amt abgenommen hätte, anstatt alles, was du während deiner Amtszeit getan hast, zu annullieren und für ungültig zu erklären.