In ea re iste nihil obscure facere voluit, non in sortitione fallere neque dies de fastis eximere.
von jonathan837 am 19.08.2016
In dieser Angelegenheit wollte jener Mann nichts heimlich tun, weder bei der Losung betrügen noch Tage aus den Fasti entfernen.
von elisabeth.823 am 22.01.2022
In diesem Fall wollte er nichts Unredliches tun, weder die Verlosung manipulieren noch den offiziellen Kalender fälschen.