Iste vero et licere et fieri solere, et se recepturum; itaque defertur; edicit statim ut kalendis decembribus adsit sthenius syracusis.
von christine8862 am 26.10.2019
Dieser erklärte tatsächlich, dass es erlaubt sei und üblicherweise geschehe, und dass er es annehmen würde; so wird berichtet; er verfügt sofort, dass Sthenius am ersten Dezember in Syrakus anwesend sein soll.
von ksenia856 am 01.10.2018
Er behauptete, es sei rechtmäßig und gängige Praxis, und erklärte, er werde den Fall annehmen. Die Angelegenheit wurde daraufhin gemeldet, und er erließ sofort eine Vorladung für Sthenius, am 1. Dezember in Syrakus zu erscheinen.