Absens si esset iste damnatus, non tam sibi consuluisse quam invidisse vestrae laudi videretur.
von valentina9831 am 11.05.2018
Wäre er in seiner Abwesenheit verurteilt worden, hätte es so ausgesehen, als sei er weniger darauf bedacht, sich selbst zu schützen, und mehr darauf, seinen Ruf zu schädigen.
von oscar.i am 28.04.2023
Wäre jener Mann abwesend verurteilt worden, so würde er nicht so sehr danach getrachtet haben, für sich selbst zu sorgen, als vielmehr Ihrem Ruhm missgönnt zu haben.